Leistungsangebot:

Das Leistungsangebot umfasst die Unterbringung und Versorgung der jungen Menschen und die Durchführung eines Clearings mit folgenden Aufträgen:

  • Klärung familiärer und soziokultureller Hintergründe, insbesondere der persönlichen Lebensverhältnisse (Identität, Herkunft, Verbleib der Eltern und weiterer Familienangehöriger, Dokumentation von Fluchthintergründen- und Umständen)
  • Wenn möglich, Herstellung des Kontaktes zu Verwandten
  • Feststellung des allgemeinen und zahnmedizinischen Zustandes und Veranlassung der Abklärung und Behandlung von Krankheiten im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Einleitung und Begleitung von medizinisch notwendigen Interventionen (Impfungen, Operationen, Beschaffung von Hilfsmitteln)
  • Klärung des psychischen und geistigen Entwicklungsstandes sowie der emotionalen Situation des jungen Menschen
  • Klärung von Anzeichen einer traumatischen Belastung und ggf. die Einleitung von psychologischen Behandlungen
  • Klärung der persönlichen Ressourcen der Jugendlichen, insbesondere ihrer alltagspraktischen Ressourcen im neuen Lebensumfeld
  • Klärung des schulischen Bildungsstands und der vorhandenen schulischen Voraussetzungen sowie des Lernverhaltens
  • Klärung und Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, Sprachkurs) vor Ort und weiteren notwendigen Fördermaßnahmen
  • Gemeinsame Klärung der Frage des Unterstützungsbedarfes und der erforderlichen Betreuungsintensität
  • Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs
  • Zusammenfassung der Ergebnisse des Clearingverfahrens (über Motivation, Defizite bzw. Ressourcen des Kindes/Jugendlichen, Zielformulierung etc.) in einem Clearingbericht als Grundlage für das Hilfeplanverfahren
  • Schutz des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, insbesondere durch die Sicherstellung des Grundbedarfes/ der Grundbedürfnisse (Unterkunft, Versorgung mit Lebensmitteln, Auszahlung des Taschengeldes, Finanzierung von Tickets (Deutschlandticket S) des ÖPNV.
  • In der Zeit von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr steht ein externer Sicherheitsdienst im Haus zur Verfügung.
  • Klärung der Lebenssituation und der Perspektiven des jungen Menschen. Sofern nach Abschluss des dreimonatigen Clearings eine Unterbringung in einer Folgemaßnahme gem. §34/ 35 SBG VIII durch den zuständigen Jugendhilfeträger nicht möglich ist, stellt der Träger in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt die weitere Unterbringung mit pädagogischer Begleitung weiterhin sicher. 
  • Im Tagessatz sind nicht enthalten und entsprechend extra zu finanzieren: 

 

  • Notwendige Kosten für Dolmetscherleistungen (z.B. Behördentermine)
  • Kosten für die Nutzung des ÖPNV
  • Kosten für individuelle pädagogische Leistungen nach Bedarf des jungen Menschen (z.B. pädagogisches Reitangebot) im Rahmen einer Einzelvereinbarung
  • Für Abwesenheitstage durch Abgängigkeit, Krankenhaus- und/ oder Klinikaufenthalten wird ein Bettengeld in 100% des Tagessatzes abgerechnet

Das Angebot orientiert sich an der Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen (Empfehlung für Jungendämter und freier Träger) des LVR.